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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 01/2026. Der verbindliche Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist in niederländischer Sprache verfasst.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Voltmasters BV
Version 01/2026
Dies ist eine Übersetzung zur Erleichterung. Der verbindliche Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist in niederländischer Sprache verfasst; bei Abweichungen ist die niederländische Fassung maßgebend.
Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die nachfolgenden Begriffe in folgender Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben:
- Angebot: jedes schriftliche Angebot von Voltmasters an den Kunden zur Lieferung von Produkten und/oder zur Erbringung von Dienstleistungen und/oder zur Bereitstellung von Software durch Voltmasters, mit dem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen untrennbar verbunden sind.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen: die in diesem Dokument enthaltenen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Bestellung: jedes vom Kunden angenommene Angebot.
- Dienstleistungen: alle von Voltmasters angebotenen Dienstleistungen.
- Kunde: jeder, der (ob im Fernabsatz oder nicht) einen Vertrag mit Voltmasters über die Lieferung von Produkten und/oder die Erbringung von Dienstleistungen und/oder die Bereitstellung von Software abschließt.
- Kundendaten: alle Informationen jeglicher Art, die Voltmasters während der Laufzeit des Vertrags vom Kunden, einem Subunternehmer des Kunden, einem Kunden eines Kunden oder einer vom Kunden bevollmächtigten Person zur Verfügung gestellt oder anderweitig bekannt gemacht werden.
- Lieferung: die Handlung, mit der die Produkte von Voltmasters tatsächlich an den Kunden geliefert werden und der Kunde tatsächlich in den Besitz der Produkte gelangt, bzw. die Bereitstellung von Software an den Kunden.
- Lizenzvertrag: jeder schriftliche (oder elektronisch gleichwertige) oder mündliche Vertrag (ob im Fernabsatz oder nicht), in dem die Rechte und Pflichten der Parteien hinsichtlich der Bereitstellung der Nutzung der Software an den Kunden festgelegt werden.
- Vertrag: jeder schriftliche (oder elektronisch gleichwertige) oder mündliche Vertrag (ob im Fernabsatz oder nicht) über den Verkauf von Produkten und/oder die Erbringung von Dienstleistungen durch Voltmasters an den Kunden auf Grundlage der Bestellung oder einer sonstigen Vereinbarung zwischen Voltmasters und dem Kunden.
- Abnahme (Oplevering): die Handlung von Voltmasters, mit der es die von ihm ausgeführten Arbeiten dem Kunden präsentiert und übergibt. Mit der Abnahme gibt Voltmasters dem Kunden die Gelegenheit, die Arbeiten zu genehmigen und entgegenzunehmen.
- Parteien: Voltmasters und der Kunde gemeinsam.
- Produkte: alle gegenwärtigen und zukünftigen Waren aus dem Produktsortiment von Voltmasters, ob mit der Software verbunden oder nicht.
- Software: alle von oder im Namen von Voltmasters entwickelte Software, Module, Plattformen und Anwendungen sowie alle damit verbundene Dokumentation und Anweisungen, die ausschließlich elektronisch bereitgestellt werden.
- Verkaufsbedingungen: die spezifischen Bedingungen, die im Rechtsverhältnis zwischen Voltmasters und dem Kunden gelten, ergänzend zu den im Lizenzvertrag oder einem anderen Vertrag enthaltenen Bedingungen.
- Voltmasters: Voltmasters BV, Konijnenboslaan 16, 8470 Gistel, Unternehmens-/USt-IdNr. BE1003.977.120.
- Werktag: jeder Tag mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen in Belgien.
Begriffe im Plural verweisen auf den Singular und umgekehrt.
1. Anwendbarkeit
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertrag zwischen Voltmasters und dem Kunden, der das Angebot angenommen hat.
1.2. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Voltmasters wird durch den Vertrag, die Verkaufsbedingungen, die dem Vertrag beiliegenden Unterlagen, die Rechnung oder jedes andere Dokument geregelt, das die Rechte und Pflichten der Parteien verbindlich regelt.
1.3. Bei Unklarheit, Widersprüchlichkeit oder Konflikt zwischen den Bestimmungen des Lizenzvertrags zur Nutzung der Software, einem sonstigen zwischen den Parteien geltenden Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt folgende Rangfolge: (1) Auftragsverarbeitungsvertrag, (2) Lizenzvertrag, (3) sonstige Verträge und (4) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen den Parteien.
1.4. Ergibt die technische Prüfung (digital oder vor Ort), dass die Lieferung von Produkten, die Erbringung von Dienstleistungen und/oder die Bereitstellung von Software nicht möglich, sicher oder ratsam ist, behält sich Voltmasters das Recht vor, den Vertrag aufzulösen. Meist liegt der Grund für die Auflösung in höherer Gewalt, Unzugänglichkeit oder unannehmbaren Sicherheitsrisiken. Voltmasters wird den Grund der Auflösung soweit möglich erläutern, ohne dazu verpflichtet zu sein. Bei Auflösung erhält der Kunde etwaige gezahlte Beträge vollständig zurück, abzüglich etwaiger Voltmasters im Zusammenhang mit der Bestellung entstandener Kosten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf (Schadens-)Ersatz.
1.5. Voltmasters ist berechtigt, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag durch Dritte ausführen zu lassen, bleibt jedoch jederzeit für die Erfüllung des Vertrags verantwortlich. Alle Arbeiten im Rahmen des Vertrags werden von entsprechend geschultem, befugtem und zertifiziertem Personal ausgeführt. Voltmasters (oder der Subunternehmer) wird bei der Erbringung der Dienstleistungen die jeweils geltenden Gesetze und Vorschriften beachten, wie sie zum Zeitpunkt der Ausführung in Kraft sind oder sein werden.
1.6. Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auch besondere Bedingungen gelten.
1.7. Voltmasters akzeptiert in ihrem Rechtsverhältnis mit dem Kunden in keinem Fall etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden.
1.8. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen von einem zuständigen Gericht für nichtig oder unverbindlich erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen uneingeschränkt in Kraft.
2. Das Angebot
2.1. Alle von Voltmasters gemachten Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben. Ist das Angebot beschränkt oder unter bestimmten Bedingungen gültig, wird dies ausdrücklich im Angebot angegeben. Ein Angebot liegt erst dann vor, wenn es schriftlich festgehalten wurde.
2.2. Voltmasters ist an das Angebot nur gebunden, wenn dessen Annahme durch den Kunden innerhalb von 15 Tagen schriftlich bestätigt wird, sofern nicht anders vereinbart. Gleichwohl hat Voltmasters das Recht, einen Vertrag mit einem potenziellen Kunden aus einem für Voltmasters berechtigten Grund jederzeit abzulehnen.
2.3. Das Angebot enthält eine genaue Beschreibung der angebotenen Produkte, Dienstleistungen und/oder Software mit den zugehörigen Preisen. Die Beschreibung ist so detailliert, dass der Kunde in der Lage ist, das Angebot angemessen zu beurteilen. Offensichtliche Irrtümer oder materielle Fehler im Angebot können Voltmasters nicht binden. Etwaige Abbildungen und spezifische Angaben im Angebot sind lediglich ein Hinweis und können keine Grundlage für Schadensersatz oder die Auflösung des Vertrags sein. Voltmasters kann nicht garantieren, dass die Farben und Abmessungen in etwaigen Abbildungen exakt mit den tatsächlichen Farben und Abmessungen des bestellten Produkts übereinstimmen.
2.4. Ein zusammengesetztes Preisangebot verpflichtet Voltmasters nicht zur Lieferung eines Teils der im Angebot enthaltenen Produkte und/oder Dienstleistungen und/oder Software zu einem anteiligen Teil des angegebenen Preises.
2.5. Soweit es sich um eine Aktion handelt, gilt diese nicht automatisch für Nachbestellungen. Aktionen sind nur gültig, solange der Vorrat reicht, nach dem Prinzip „solange verfügbar“.
2.6. Die im Angebot genannten Preise verstehen sich stets ohne MwSt., sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
2.7. Voltmasters ist nicht an ein Angebot gebunden, wenn der Kunde vernünftigerweise hätte erwarten können oder hätte verstehen müssen, dass das Angebot einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthält. Aus einem solchen Irrtum oder Schreibfehler kann der Kunde keine Rechte ableiten.
2.8. Handelt es sich um Produkte, die Preisschwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegen, auf die Voltmasters keinen Einfluss hat, kann Voltmasters diese Produkte zu variablen Preisen anbieten. Im Angebot wird dann angegeben, dass die Preise Richtpreise sind und schwanken können.
2.9. Voltmasters behält sich das Recht vor, Wechselkursdifferenzen an den Kunden weiterzuberechnen.
2.10. Soweit das Angebot nicht mit den technischen Umsetzungsmöglichkeiten beim Kunden übereinstimmt, behält sich Voltmasters das Recht vor, das Angebot und/oder die Bestellung zu überarbeiten.
3. Vertrag – Ausführung
3.1. Der Vertrag kommt ausschließlich in dem Moment zustande, in dem der Kunde ein Angebot von Voltmasters elektronisch auf der Website von Voltmasters gemäß den Anweisungen angenommen und jeden an Voltmasters geschuldeten Betrag vollständig bezahlt hat.
3.2. Hat der Kunde das Angebot angenommen, bestätigt Voltmasters dem Kunden den Vertrag per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse.
3.3. Weicht die Annahme vom Angebot ab, ist Voltmasters daran nicht gebunden.
3.4. Reklamationen sind vom Kunden per Einschreiben (oder elektronischem Äquivalent) innerhalb einer Frist von 3 Werktagen an Voltmasters zu richten.
3.5. Voltmasters kann nicht für die Abschaffung oder Änderung des Fördersystems, den Verlust von Prämien, Steuervorteilen oder sonstigen (steuerlichen) Vergünstigungen im Zusammenhang mit der Bestellung verantwortlich gemacht werden.
3.6. Voltmasters führt den Vertrag nach bestem Wissen und Können aus.
3.7. Soweit eine ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags dies erfordert, ist Voltmasters berechtigt, bestimmte Arbeiten nach eigenem Ermessen durch Dritte ausführen zu lassen.
3.8. Der Kunde sorgt dafür, dass alle Daten, von denen Voltmasters angibt, dass sie erforderlich sind, oder von denen der Kunde vernünftigerweise verstehen muss, dass sie für die Ausführung des Vertrags erforderlich sind, Voltmasters rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Werden die für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Daten Voltmasters nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, ist Voltmasters berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen.
3.9. Bei der Ausführung des Vertrags ist Voltmasters nicht verpflichtet, den Anweisungen des Kunden zu folgen, wenn dadurch Inhalt oder Umfang des Vertrags geändert werden. Führen die Anweisungen zu Mehrarbeit für Voltmasters, ist der Kunde verpflichtet, die entsprechenden zusätzlichen Kosten zu erstatten.
3.10. Voltmasters haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass Voltmasters von unrichtigen und/oder unvollständigen, vom Kunden bereitgestellten Daten ausgegangen ist, es sei denn, diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit war Voltmasters unbestreitbar bekannt.
3.11. Der Kunde stellt Voltmasters von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Schaden erleiden und die dem Kunden zuzurechnen sind.
3.12. Der Kunde oder ein vom Kunden benannter Dritter ist nicht berechtigt, das Gehäuse von Produkten ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Voltmasters zu öffnen. Reverse Engineering der Produkte oder der bereitgestellten Software durch den Kunden oder im Namen und auf Rechnung des Kunden ist ausdrücklich untersagt.
3.13. Der Kunde darf die Produkte nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Voltmasters Dritten zur Verfügung stellen.
4. Verantwortlichkeiten des Kunden
4.1. Der Kunde steht dafür ein, dass er zur Abnahme der Bestellung und zur Nutzung der Dienstleistungen, Produkte und/oder Software berechtigt ist.
4.2. Für die gesamte Dauer des Vertrags muss der Kunde über angemessene und aktuelle Hardware sowie eine stabile, gesicherte Internetverbindung und -zugang verfügen, im Hinblick auf die Fernüberwachung und/oder -steuerung der elektrischen Anlage des Kunden. Für Vor-Ort-Besuche kann Voltmasters eine Vergütung von 100 € pro Stunde zzgl. MwSt. verlangen (Transport nicht inbegriffen).
4.3. Der Kunde ist ohne Rückgriffsrecht gegen Voltmasters oder deren Beauftragte, Vertreter oder Hilfspersonen für den korrekten technischen Betrieb der elektrischen Anlage gemäß den AREI-Richtlinien (belgische Allgemeine Ordnung über elektrische Anlagen) verantwortlich, die über die von Voltmasters bereitgestellte Software überwacht wird.
4.4. Der Kunde stimmt zu, dass die mit dem Betrieb der Software verbundenen Produkte in den Schaltschrank der elektrischen Anlage des Kunden eingebaut werden. Dieser Einbau erfolgt stets unter der alleinigen Verantwortung des Kunden ohne Rückgriffsrecht gegen Voltmasters, deren Vertreter oder Hilfspersonen. Die eingebauten Produkte bleiben jederzeit Eigentum von Voltmasters.
4.5. Während und unmittelbar nach den Installationsarbeiten an den Produkten beim Kunden muss eine für den Kunden zeichnungsberechtigte Person zur Unterzeichnung des Abnahmedokuments der Bestellung anwesend sein. Ist keine zeichnungsberechtigte Person zur Unterzeichnung anwesend, gilt die Bestellung als funktionsfähig abgenommen und der Kunde bleibt uneingeschränkt zur vollständigen Zahlung der Rechnung verpflichtet.
4.6. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten und eingebauten Produkte sowie die bereitgestellte Software ausschließlich gemäß den Gebrauchsanweisungen und etwaigen Anweisungen von Voltmasters zu nutzen. Voltmasters übernimmt keine Haftung für den unsachgemäßen Gebrauch des Produkts und/oder der Software durch den Kunden.
5. Lieferung
5.1. Sofern im Vertrag nicht anders angegeben, ist die Liefer- bzw. Abnahmefrist annähernd und rein indikativ. Sofern nicht durch zwingende gesetzliche Bestimmungen vorgeschrieben oder ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, kann die Nichteinhaltung der (Abnahme-)Lieferfrist durch Voltmasters keinesfalls zur Stornierung eines Vertrags oder zu irgendeiner Entschädigung oder Schadensersatz jeglicher Art führen.
5.2. Verzögert sich der Beginn, der Fortschritt oder die (Abnahme-)Lieferung des Vertrags, weil beispielsweise der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig alle angeforderten Informationen bereitgestellt hat, unzureichend mitwirkt, die Vorauszahlung Voltmasters nicht rechtzeitig zugegangen ist oder durch andere Umstände außerhalb der Kontrolle von Voltmasters eine Verzögerung entsteht, hat Voltmasters Anspruch auf eine angemessene Verlängerung der (Abnahme-)Lieferfrist. Der Kunde hat wegen der entstandenen Verzögerung keinen Anspruch auf Schadensersatz.
5.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte/Dienstleistungen/Software zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihm gemäß dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden, auch wenn sie ihm früher oder später als vereinbart angeboten werden.
5.4. Verweigert der Kunde die Abnahme oder versäumt er es, für die Lieferung notwendige Informationen oder Anweisungen zu erteilen, ist Voltmasters berechtigt, die Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern.
5.5. Benötigt Voltmasters im Rahmen der Vertragsausführung Daten vom Kunden, beginnt die (Abnahme-)Lieferzeit erst, nachdem der Kunde Voltmasters alle für die Ausführung erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt hat.
5.6. Hat Voltmasters eine Frist für die (Abnahme-)Lieferung angegeben, ist diese indikativ. Für Projekte außerhalb Belgiens gelten längere (Abnahme-)Lieferfristen.
5.7. Voltmasters ist berechtigt, die Produkte in Teilen (abzunehmen und) zu liefern, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart oder der Teillieferung kein selbständiger Wert zukommt. Voltmasters ist berechtigt, das so Gelieferte gesondert in Rechnung zu stellen.
5.8. Voltmasters behält sich das Recht vor, die Lieferung/Abnahme zu verweigern, wenn begründete Furcht vor Nichtzahlung besteht.
5.9. Voltmasters behält sich das Recht vor, das Material der Produkte durch qualitativ und (preis-)technisch gleichwertiges Material zu ersetzen. Ausgangspunkt ist stets der korrekte technische Betrieb der Produkte.
6. Zahlungen
6.1. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb einer Frist von 10 Werktagen zahlbar. Bei einem Vertrag in Form eines Abonnements erfolgt die Rechnungsstellung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, jährlich bzw. monatlich, bei Beginn des Vertrags und anschließend jeweils zum Jahrestag des Inkrafttretens des Vertrags.
6.2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird kein Skonto für Barzahlung gewährt.
6.3. Bei vollständiger oder teilweiser Nichtzahlung der Rechnung sind ab dem Fälligkeitsdatum von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Verzugszinsen von 1,5 % pro Monat auf den offenen Rechnungsbetrag geschuldet. Ebenso ist von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung eine pauschale Entschädigung in Höhe von 15 % des offenen Rechnungsbetrags geschuldet, mit einem Mindestbetrag von 250,00 EUR und einem Höchstbetrag von 7.500,00 EUR, unbeschadet des Nachweises eines höheren Schadens. Inkassokosten sowie alle möglichen Rechts-, Gerichts- und Beitreibungskosten sind in der vorgenannten Pauschale nicht enthalten und werden dem Käufer gesondert berechnet.
6.4. Im Falle von Liquidation, Konkurs, gerichtlicher Reorganisation oder Pfändung beim Kunden sind die Forderungen von Voltmasters gegen den Kunden sofort fällig.
6.5. Voltmasters hat das Recht, die vom Kunden geleisteten Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die fällig gewordenen Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung und die laufenden Zinsen anzurechnen. Voltmasters kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Kunde eine andere Reihenfolge der Anrechnung angibt. Voltmasters kann die vollständige Tilgung der Hauptforderung ablehnen, wenn nicht auch die fällig gewordenen und laufenden Zinsen sowie die Kosten beglichen werden.
6.6. Bei ausbleibender Zahlung kann Voltmasters den Zugang zur Software aussetzen. Die Software und jede mögliche Unterstützung beim Betrieb der Software werden erst nach vollständiger Zahlung aller an Voltmasters geschuldeten Beträge aktiviert.
6.7. Die Bereitstellung der Software erfolgt in Form eines Abonnements, jeweils für die Dauer von 1 Jahr bei einem Jahresabonnement bzw. mindestens 1 Monat bei einem Monatsabonnement. Die bereitgestellte Software wird dem Kunden jährlich berechnet, sofern zwischen den Parteien nicht anders vereinbart. Zum Ablaufdatum des ersten Jahres wird das Abonnement automatisch um einen aufeinanderfolgenden Zeitraum von 1 Jahr verlängert, es sei denn, eine der Parteien kündigt den Vertrag mindestens 60 Werktage vor dem Ablaufdatum der laufenden Laufzeit schriftlich.
6.8. Unbeschadet der Anwendung von Artikel 6.9 hat Voltmasters das Recht, die Preise und übrigen Bedingungen des Abonnements einseitig zu ändern, indem sie dem Kunden die neuen Preise und/oder Bedingungen per E-Mail mitteilt. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, das Abonnement ohne Schadensersatz einseitig zu kündigen, durch Einschreiben (oder elektronisches Äquivalent) an Voltmasters innerhalb einer Frist von 14 Werktagen nach der Mitteilung durch Voltmasters.
6.9. Bei einem Vertrag in Form eines Abonnements behält sich Voltmasters das Recht vor, ihre Tarife und Preise auf Grundlage des Agoria-DIGITAL-Index zu indexieren. Die Indexierung wird jährlich am 1. Januar nach folgender Formel angewendet: P = P0 (0,2 + (S/S0) × 0,8)
- P: der indexierte Preis
- P0: der ursprüngliche Tarif
- S: der Lohnindex des Monats vor dem Monat der Anpassung
- S0: der Lohnindex des Monats vor dem Beginndatum des Auftrags
Die Indexierung kann jedoch niemals zu einem Betrag führen, der niedriger ist als der Betrag der zuletzt angewendeten Vergütung.
6.10. Lieferanten von Voltmasters können die Preise für ihre Produkte oder Dienstleistungen jederzeit einseitig ändern. Voltmasters informiert den Kunden hierüber so schnell wie vernünftigerweise möglich.
6.11. Bei missbräuchlicher Nutzung der Software durch den Kunden, seine Vertreter, Beauftragten und/oder Hilfspersonen hat Voltmasters nach vorheriger Inverzugsetzung des Kunden das Recht, dem Kunden den Zugang zur Software vorübergehend oder endgültig zu verweigern und den Betrieb der Software zu sperren, ohne dass dem Kunden ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.
7. Risiko – Eigentumsübergang – Haftung
7.1. Sämtliche von Voltmasters dem Kunden bereitgestellte Software wird „as is“ und als solche standardmäßig bereitgestellt, sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich anders vereinbart.
7.2. Alle von Voltmasters gelieferten Produkte bleiben für die gesamte Dauer des Vertrags ausschließliches Eigentum von Voltmasters. Der Kunde erhält auf Grundlage des Lizenzvertrags ausschließlich ein persönliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software.
7.3. Legen Dritte Beschlag auf die Produkte, ist der Kunde verpflichtet, Voltmasters so schnell wie vernünftigerweise zu erwarten schriftlich darüber zu informieren.
7.4. Für den Fall, dass Voltmasters die in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Kunde bereits jetzt die bedingungslose und unwiderrufliche Zustimmung und Vollmacht an Voltmasters oder von dieser zu benennende Dritte, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von Voltmasters befindet, und diese Sachen zurückzunehmen.
8. Reklamationen
8.1. Reklamationen sind über das dafür vorgesehene Portal auf der Website von Voltmasters oder per Einschreiben (bzw. dem elektronischen Äquivalent) innerhalb von 3 Werktagen an Voltmasters am Sitz von Voltmasters zu melden. Der Kunde ist nicht berechtigt, aufgrund seiner eingereichten Reklamation etwaige noch an Voltmasters geschuldete Zahlungen einzubehalten.
8.2. Voltmasters verpflichtet sich, bei Eingang einer Reklamation innerhalb von 5 Werktagen zu reagieren.
8.3. Voltmasters verpflichtet sich, soweit vernünftigerweise möglich, die Reklamation innerhalb von 10 Werktagen zu beheben.
8.4. Etwaige Beschädigungen und/oder sichtbare Mängel der Waren aller Art sind durch die Entgegennahme der Produkte bei Lieferung gedeckt, es sei denn, der Kunde macht – bei Verlust des Rechts – seine Reklamationen innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung per (elektronischem) Einschreiben geltend. Keine Reklamation des Kunden bezüglich sichtbarer Mängel wird nachträglich noch akzeptiert, noch kann dies zu einer Haftung von Voltmasters führen. In jedem Fall ist die Haftung von Voltmasters gegenüber einem Kunden aus dem Vertrag auf den Wert der gelieferten Produkte oder erbrachten Dienstleistungen beschränkt, unter Ausschluss aller sonstigen Kosten, Vergütungen und Schadensersatzleistungen. Voltmasters haftet gegenüber dem Kunden in keinem Fall für Neben- oder Folgeschäden (u.a., aber nicht abschließend: Verletzungen, Sachschäden, finanzielle Verluste, entgangener Gewinn, Personalkosten, Schäden Dritter, Einnahmeverluste).
9. Auflösung
9.1. Bei Auflösung ist der Kunde zur Zahlung einer Entschädigung von 20 % verpflichtet, wenn die Bestellung vom Kunden angenommen wurde.
9.2. Beschließt der Kunde, die angenommene Bestellung (nach der Widerrufsfrist) dennoch zu stornieren, und hat Voltmasters bereits Dienstleistungen zur Vorbereitung der Lieferung erbracht, so hat Voltmasters das Recht, dem Kunden den Teil der tatsächlich erbrachten oder noch zu erbringenden Arbeiten für eine etwaige Entfernung in Rechnung zu stellen.
9.3. Voltmasters ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen (ohne dem Kunden einen Schadensersatz zu schulden), wenn der Kunde die (Zahlungs-)Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig erfüllt.
9.4. Darüber hinaus ist Voltmasters berechtigt, den zwischen ihr und dem Kunden bestehenden Vertrag, soweit dieser noch nicht ausgeführt wurde, ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, wenn der Kunde die Verpflichtungen, die sich für ihn aus einem mit Voltmasters geschlossenen Vertrag ergeben, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt.
9.5. Wird der Vertrag aufgelöst, sind die Forderungen von Voltmasters gegen den Kunden sofort fällig. Setzt Voltmasters die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus, behält sie ihre Ansprüche aus Gesetz und Vertrag.
9.6. Soweit Voltmasters ihre sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllt, ist der Kunde berechtigt, nach vorheriger Inverzugsetzung von Voltmasters und anschließender Nichtbehebung durch Voltmasters den Vertrag zulasten von Voltmasters aufzulösen.
10. Höhere Gewalt – Hardship
10.1. Voltmasters ist im Falle höherer Gewalt von jeder Haftung befreit (u.a. Unfälle, Krieg, Transportverzögerungen, Brand, Epidemien, behördlich verhängte Lockdown-Maßnahmen usw.). Unter höhere Gewalt fallen auch Umstände, die bereits vor Unterzeichnung des Vertrags bestanden, aber nach Vertragsabschluss fortwirken.
10.2. Voltmasters behält sich das Recht vor, die Lieferung der Bestellung auszusetzen und/oder zu verlängern, solange die höhere Gewalt andauert. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag kostenfrei aufzulösen. Der Kunde kann in diesem Fall keinen Anspruch auf Entschädigung oder Vergütung in irgendeiner Form geltend machen.
10.3. Im Falle grundlegender Änderungen der Umstände/Bedingungen, die nicht Voltmasters zuzuschreiben sind und infolge derer sich die vertraglichen Verpflichtungen von Voltmasters unbillig erschweren würden (u.a., aber nicht ausschließlich, erhebliche Preissteigerungen und Warenknappheit), hat Voltmasters das Recht, eine Neuverhandlung der Vertragsbedingungen zu verlangen, um gemeinsam zu einer billigen Lösung für die Fortführung des Vertrags zu gelangen. Kommt innerhalb von 30 Tagen nach der Aufforderung von Voltmasters keine Einigung zustande, hat jede der Parteien das Recht, den Vertrag einseitig zu beenden, ohne dass hierfür ein Schadensersatz geschuldet wird.
11. Garantien
11.1. Der Kunde ist verpflichtet, sich zu informieren, wie die Software zu nutzen ist, und sie bei persönlicher Nutzung gemäß den Gebrauchsanweisungen und Anweisungen zu testen und zu verwenden. Voltmasters übernimmt keine Haftung für den unsachgemäßen Gebrauch der Software durch den Kunden.
11.2. Der Kunde muss die Leistung der Software regelmäßig überprüfen und Voltmasters bei Verdacht auf einen technischen Defekt oder unerklärliche Abweichungen kontaktieren. Dadurch können unnötige Verluste vermieden werden. Der Kunde kann keine Entschädigung für Verluste verlangen, die auf eine technische Störung der Software oder Software-Updates zurückzuführen sind.
11.3. Voltmasters verweist im Übrigen auf etwaige spezifische Garantien in den Verträgen.
11.4. Voltmasters haftet nicht für (Folge-)Schäden, indirekte Schäden, entgangenen Gewinn und/oder erlittene Verluste sowie entgangene Einsparungen infolge eines Stromausfalls und/oder einer Störung des Produkts/der Software, die Teil des Produkts ist.
11.5. Haftungen sowohl für Schäden als auch für die Erfüllung von Garantien sind stets auf höchstens den Betrag begrenzt, den der Versicherer von Voltmasters trägt.
11.6. Voltmasters haftet nicht für und ist nicht zur Behebung von Schäden verpflichtet, die durch die Nutzung der Software und der zugehörigen Produkte entstehen. Voltmasters liefert strenge Wartungs- und Gebrauchsanweisungen, die vom Kunden zu beachten sind.
11.7. Voltmasters haftet nicht für Schäden, die Folge eines Handelns oder Unterlassens aufgrund (unvollständiger und/oder unrichtiger) Informationen auf der/den Website(s) oder verlinkten Websites sind oder sein können.
11.8. Alle Ansprüche des Kunden wegen einer Schlechtleistung seitens Voltmasters verfallen, wenn sie Voltmasters nicht innerhalb von 2 Kalendermonaten, nachdem der Kunde von den Tatsachen, auf die er seine Ansprüche stützt, Kenntnis hatte oder vernünftigerweise haben konnte, schriftlich per Einschreiben und mit Begründung gemeldet wurden. Alle Ansprüche des Kunden verfallen in jedem Fall 3 Monate nach Ende des Vertrags.
11.9. Jede vom Kunden angeforderte Intervention, die nicht auf einen Mangel der Software oder der zugehörigen Produkte selbst zurückzuführen ist, führt zur Berechnung der Untersuchungskosten, Stunden und Anfahrt.
12. Geistiges Eigentum
12.1. Das geistige Eigentum an Software, die von Dritten bereitgestellt wird, wird ausschließlich durch den darauf bezogenen Lizenz- oder SaaS-Vertrag geregelt, den der Kunde mit den IT-Dienstleistern abschließt.
12.2. Die von oder im Namen von Voltmasters entwickelte und dem Kunden bereitgestellte Software wird nicht in das Eigentum des Kunden übertragen. Der Kunde erwirbt lediglich ein Nutzungsrecht von unbestimmter Dauer, das nicht exklusiv, unveräußerlich und persönlich ist und ausschließlich dazu bestimmt ist, die Software für die Bedürfnisse seines Unternehmens zu nutzen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, bleibt Voltmasters ausschließlicher Eigentümer des Quellcodes mit allen damit verbundenen Rechten.
12.3. Der Kunde wird die Software nur zum internen Gebrauch verwenden und sie in keiner Weise, weder direkt noch indirekt, entgeltlich oder unentgeltlich, Dritten zur Verfügung stellen. Eine Nutzung durch Dritte für die Geschäftsprozesse des Kunden ist nicht gestattet. Ein etwaiger Verstoß gegen diese Bedingungen kann keinesfalls zu einer Haftung von Voltmasters führen. Der Kunde darf keine Kopien der Software anfertigen, außer zu Backup- und Archivierungszwecken.
12.4. Es ist dem Kunden untersagt, die Software selbst oder durch Dritte verbessern, einem Reverse Engineering unterziehen, übersetzen, bearbeiten oder anderweitig verändern zu lassen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Voltmasters, die Eigentümerin des Quellcodes bleibt. Voltmasters behält sich ausdrücklich das Recht vor, die von ihr entwickelten spezifischen Arbeitsmethoden, angewandten Verfahren, Quellcodes, Programmiertechniken sowie alle Ideen und Rechte des geistigen Eigentums an Dritte zu verkaufen oder in Projekte anderer Kunden einzubringen.
13. Datenschutz
13.1. Im Rahmen des Vertrags werden Voltmasters vom Kunden personenbezogene Daten bereitgestellt. Voltmasters ist Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die sie selbst für die Ausführung ihrer Tätigkeiten erhält. Hierunter fallen nicht die personenbezogenen Daten, die von externen IT-Dienstleistern oder anderen Dritten erhoben werden.
13.2. Voltmasters verarbeitet die Daten in Übereinstimmung mit den auf personenbezogene Daten anwendbaren Vorschriften, insbesondere dem belgischen Gesetz vom 30. Juli 2018 über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und seinen Durchführungsbestimmungen sowie der Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (DSGVO).
13.3. Voltmasters ist berechtigt, Daten zum Stromverbrauch und GPS-Daten der elektrischen Anlagen und E-Fahrzeuge des Kunden zu erheben. Die Daten können in allgemeinen Berichten verwendet werden.
13.4. Es ist möglich, dass Voltmasters mit Subunternehmern arbeitet. In diesem Fall stellt Voltmasters dem Subunternehmer die für die Ausführung seines Auftrags erforderlichen Daten zur Verfügung.
13.5. Voltmasters wird Kundendaten ohne die ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht zu kommerziellen Zwecken an andere Parteien weitergeben.
13.6. Der Kunde kann die Rechte aus der DSGVO durch Kontaktaufnahme mit Voltmasters ausüben. Der Kunde kann Auskunft, Berichtigung, eine Kopie und in bestimmten Fällen Löschung verlangen. Können der Kunde und Voltmasters untereinander keine Einigung erzielen, kann der Kunde bei der belgischen Datenschutzbehörde Beschwerde einlegen.
13.7. Alle relevanten Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten sind unter www.voltmasters.io verfügbar, können am Sitz von Voltmasters erhalten oder unter der E-Mail-Adresse info@voltmasters.be angefragt werden.
13.8. Der Kunde erteilt Voltmasters hiermit eine nicht-exklusive Lizenz, die Kundendaten zu kopieren, zu reproduzieren, zu speichern, zu verbreiten, zu veröffentlichen, auszuführen, anzupassen, zu ändern und zu übersetzen, soweit dies vernünftigerweise für die Erfüllung der Verpflichtungen von Voltmasters und die Durchsetzung der Rechte von Voltmasters aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem Vertrag erforderlich ist. Der Kunde gewährt Voltmasters auch das Recht, das vorstehende Recht an einen Dienstleister für Hosting, Konnektivität und Telekommunikation unterzulizenzieren, soweit dies vernünftigerweise für die Erfüllung der Verpflichtungen von Voltmasters und die Durchsetzung der Rechte von Voltmasters aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem Vertrag erforderlich ist, und stets vorbehaltlich der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen ausdrücklichen Beschränkungen.
13.9. Der Kunde garantiert Voltmasters, dass die Kundendaten, wenn sie von Voltmasters gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet werden, keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen Bestimmungen von Gesetzen, Satzungen oder Vorschriften in irgendeiner Rechtsordnung und unter irgendeinem anwendbaren Recht verstoßen.
13.10. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Sicherung und Wiederherstellung der Kundendaten, unter anderem durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (u.a. IT-Sicherheit), Backup-Pläne, Disaster-Recovery-Pläne und dergleichen.
14. Haftung
14.1. Voltmasters schließt, soweit gesetzlich möglich, jede andere Haftung als die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehene aus, sodass der Kunde Voltmasters und/oder ihre Vertreter und/oder Hilfspersonen (wie u.a. Geschäftsführer, Arbeitnehmer, Subunternehmer oder sonstige Beauftragte) nicht außervertraglich in Anspruch nehmen und/oder in einen möglichen Streit über das Zustandekommen, die Ausführung, Auslegung und/oder Beendigung eines Vertrags zwischen Voltmasters und dem Kunden einbeziehen kann.
14.2. Unbeschadet des Vorstehenden erkennt der Kunde an und verpflichtet sich, dass er, soweit gesetzlich möglich, nur Voltmasters in Anspruch nehmen kann und nicht die Vertreter oder Hilfspersonen von Voltmasters (wie u.a. Geschäftsführer, Arbeitnehmer, Subunternehmer oder sonstige Beauftragte), im Rahmen des Zustandekommens, der Ausführung, Auslegung und/oder Beendigung eines rechtsgültig zustande gekommenen und dann noch bestehenden Vertrags zwischen Voltmasters und dem Kunden. Soweit gesetzlich zulässig, erkennt der Kunde hiermit ausdrücklich den Ausschluss der Anwendung von Artikel 6.3, § 2 des Buches 6 des belgischen Zivilgesetzbuchs an und akzeptiert diesen.
15. Sonstige Bestimmungen
15.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise rechtswidrig, nichtig oder aus einem anderen Grund nicht durchsetzbar sein, so gilt diese Klausel als von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abtrennbar und berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen.
15.2. Mitteilungen und andere Kommunikation im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags sind gültig, wenn sie elektronisch an die E-Mail-Adressen gesendet werden, die die Parteien üblicherweise in ihrer Kommunikation verwenden, es sei denn, im Vertrag ist ausdrücklich vorgesehen, (1) an welche E-Mail-Adressen offizielle Kommunikation zu senden ist, oder dass (2) ein Einschreiben erforderlich ist. Jede Partei erkennt die Nutzung elektronischer Kommunikation an und stimmt zu, dass Mitteilungen an die von den Parteien bereitgestellten E-Mail-Adressen im Zeitpunkt des Versands als zugegangen gelten, sofern keine Meldung über einen Zustellfehler eingeht.
15.3. Änderungen von Kontaktdaten wie Adressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen einer Partei sind der anderen Partei stets rechtzeitig mitzuteilen.
15.4. Bei einem Ungleichgewicht der Rechte und Pflichten der Parteien werden die Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Vertrag so ausgelegt, dass kein eindeutiges Ungleichgewicht entsteht.
15.5. Der Umstand, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein Dokument im Rahmen der Ausführung des Vertrags nicht in seiner Muttersprache erhalten hat, entbindet ihn nicht von deren Anwendung. Insbesondere erklärt der Kunde, der englischen Sprache hinreichend mächtig zu sein, und akzeptiert, dass Voltmasters sämtliche mit der Ausführung des Vertrags verbundene Dokumentation dem Kunden in englischer Sprache liefern kann.
15.6. Die sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Voltmasters weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen werden. Der Vertrag mit dem Kunden kann von Voltmasters jederzeit auf eine mit Voltmasters verbundene Gesellschaft im Sinne von Artikel 1:20 ff. des belgischen Gesetzbuchs der Gesellschaften und Vereinigungen übertragen werden.
16. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
16.1. Auf jeden Vertrag, von dem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Teil sind, ist ausschließlich belgisches Recht anwendbar, unter ausdrücklichem Ausschluss ausländischer Gesetze und Abkommen.
16.2. Streitigkeiten zwischen den Parteien, einschließlich derer, die nur von einer der Parteien als solche betrachtet werden, werden soweit möglich durch angemessene Absprache und ggf. durch Einschaltung eines anerkannten Mediators einer Lösung zugeführt.
16.3. Kommen die Parteien zu keiner Lösung, ist vorbehaltlich zwingender Zuständigkeitsregeln ausschließlich das zuständige Gericht des Gerichtsbezirks, in dem der Sitz von Voltmasters liegt, für die Entscheidung etwaiger Streitigkeiten zuständig.